Absturzsicherung

Einsatzkräfte vernachlässigen zu oft die Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe – aus Unwissenheit, um Zeit zu sparen oder aus Übermut. Aus diesem Grund haben wir eine Gruppe mit Kameradinnen und Kameraden gegründet die genau in diesem Themenbereich ausgebildet wurden.

Dennoch gilt es, die Höhenrettung und die Absturzsicherung klar zu trennen. „Bei der Absturzsicherung geht es um die Sicherung von Einsatzkräften bei Tätigkeiten in Bereichen mit Absturzgefahr. Ein geplantes freies Hängen im Sicherungsseil ist nicht zulässig. Die Möglichkeiten zur Rettung beschränken sich auf die Erstsicherung des zu Rettenden, die Selbstrettung, das Ablassen einer Person nach dem Sturz und in Ausnahmefällen das gesicherte Zurückführen von absturzgefährdeten Personen. Bei Rettungsmaßnahmen, die darüber hinaus gehen, kommen die „Speziellen Retter aus Höhen und Tiefen“ zum Einsatz.

 

Unsere Ausbilder

Georg Großkopf
Michael Frank

Was beinhaltet ein Absturzsicherungssatz überhaupt?

 

  • Auffang- und Sitzgurt nach EN 361 oder EN 813
  • Selbstsicherung nach EN 354 oder EN 355
  • Karabinerhaken für die Selbstsicherung nach EN 362
  • Kernmantel-Dynamikseil nach EN 892
  • zwei 1,50-Meter- und 15 80-Zentimeter- Bandschlingen nach EN 354 und EN 795
  • HMS-Karabinerhaken (Halbmastwurfsicherung) nach EN 362
  • 15 Karabinerhaken nach EN 362
  • zwei Paar Schutzhandschuhe nach EN 388
  • Transportrucksack

 

Flaschenzug