Funktionswesten

Der Einsatzleiter

Einsatzleiter Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter hat die Verantwortung für die Einsatzdurchführung. Ihr oder ihm obliegt die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koordination aller bei der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen. Die Einsatzkräfte müssen daher im Rahmen des Einsatzauftrags so eingesetzt werden, dass der Einsatzerfolg gewährleistet ist.

Der Abschnittsleiter

Aufgrund der räumlichen Größe einer Einsatzstelle, des Umfanges eines Einsatzes oder der Art der Einsatztätigkeit kann es notwendig werden, die Einsatzstelle in Einsatzabschnitte zu unterteilen.
Innerhalb eines Einsatzabschnittes können eine oder mehrere taktische Einheiten unterschiedlicher Stärke eingesetzt werden; sie unterstehen einer Einsatzabschnittsleiterin oder einem Einsatzabschnittsleiter. Eine Einsatzstelle oder ein Schadengebiet kann in der Regel in bis zu fünf Einsatzabschnitte untergliedert werden. Bei größeren Gefahrenlagen oder Schadenereignissen kann darüber hinaus eine umfassendere Ordnung der Einsatzstelle notwendig werden, so dass die weitere Ebene der Unterabschnitte einzuführen ist.

Der Zugführer

Einsatzleiter Der Zugführer ist bei den deutschen Feuerwehren der Führer eines Zugs. Ein vollständiger Zug hat mindestens zwei Gruppen und Zugtrupp mitsamt Gerät. Man unterscheidet beispielsweise zwischen Löschzug, Rüstzug und Schadstoff- bzw. Gefahrstoffzug. Sofern die eingesetzten Kräfte die Stärke eines Zuges nicht überschreiten oder nicht eine übergeordnete Führungskraft die Leitung übernimmt, kann ein Zugführer Einsatzleiter sein. Bei Einsätzen, die mehr als einen Zug erfordern (Großschadenslagen), übernimmt ein Verbandsführer das Kommando. In solchen Fällen werden Zugführer oft als Einsatzabschnittsleiter eingesetzt.

Der Gruppenführer

Die Einsatzleitung ist in ihrer Gliederung und ihrem Umfang abhängig von der Gefahrenlage, dem Schadenereignis und den zu führenden Einheiten. Bei den alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr kann die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter (zum Beispiel die Gruppenführerin oder der Gruppenführer) in der Regel ohne Unterstützung weiterer Führungskräfte und Führungshilfspersonal die anstehenden Aufgaben erfüllen. Bei Einsätzen größeren Umfanges ist die Unterstützung von Führungseinheiten und Führungseinrichtungen notwendig und sinnvoll. Gruppenführer

Die Atemschutzüberwachung

Atemschutzüberwachung Atemschutzüberwachung (ASÜ) bedeutet eine regelmäßige und schriftlich dokumentierte Überwachung von Atemschutzgeräteträgern während des Einsatzes oder der Übung unter Atemschutz. Bei der Feuerwehr ist eine Atemschutzüberwachung Pflicht.